Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anwendungsbereich und Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Strassenverkehrsamt des Kanton Thurgau (StVA TG) und den natürlichen und juristischen Personen, die an Auktionen von Kontrollschildnummern teilnehmen. Sie werden mit der Benutzung des elektronischen Systems anerkannt. Dies gilt namentlich auch hinsichtlich der entstehenden Kosten und Gebühren.
Das Amt für Betreibungs- und Konkurswesen des Kanton Thurgau (ABK TG) ist autorisiert, Kontrollschildauktionen auf der Plattform durchzuführen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Besonderheiten, die bei Entstehung eines Rechtsverhältnisses zwischen dem ABK TG und den höchstbietenden Personen zu beachten sind. Im Übrigen kommen die Bestimmungen zur Anwendung, die auch das Verhältnis zwischen dem StVA TG und den an den Auktionen teilnehmenden Personen regeln.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, welche unbeschränkt handlungsfähig und zum Bezug eines unbefristeten Thurgauer Kontrollschildes berechtigt sind. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Fahrzeug, an dem das Kontrollschild angebracht werden soll, muss seinen Standort (Art. 77 Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr, VZV) im Kanton Thurgau haben.
Registrierung
Wer bei der Kontrollschildnummer-Auktion des StVA TG mitbieten will, muss sich zuvor online registrieren und durch Anklicken des Feldes "Ja, ich erkläre mich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden", die zum Zeitpunkt einer Auktion gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Die Registrierung ist kostenlos. Die vom StVA TG bei der Registrierung befragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, ist die teilnehmende Person verpflichtet, diese Daten spätestens vor der Teilnahme an einer neuen Auktion zu korrigieren. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Das StVA TG behält sich das Recht vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen bzw. zu löschen. Insbesondere kann es Nutzer, die eine erworbene Kontrollschildnummer nicht beziehen, von der Auktion ausschliessen.
Unvollständige Angaben
Gebote können nur unter der Voraussetzung korrekt verarbeitet werden, wenn sämtliche gemäss dem elektronischen System erforderlichen Angaben vollständig und richtig eingegeben werden. Für die Folgen unrichtiger Eingaben haftet die benützende Person.
Auktion
Unter Auktion werden versteigerungsähnliche Verfahren über das Internet verstanden. Erworben wird ein entsprechendes Nutzungsrecht an der ersteigerten Kontrollschildnummer zu den hier genannten Bedingungen.
Zur Auktion kommen ausschliesslich weisse Kontrollschildnummern für Motorwagen und Motorräder. Die für Auktionen verfügbaren Kontrollschildnummern können auf der entsprechenden Internetseite des StVA TG eingesehen werden und lassen sich durch die interessierten Käuferinnen und Käufer direkt in der Auktion einstellen. Es werden keine weiteren Auskünfte über die Verfügbarkeit erteilt.
Die bietende Person ist so lange an ihr Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Angebot erlischt. Die Abänderung oder Rücknahme eines Gebotes ist nicht möglich. Mitarbeitende des StVA TG dürfen sich an den Auktionen beteiligen. Bietende, die bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilnummer angegeben haben, werden auf Wunsch in der Anfangsphase der Versteigerung bei Eingang eines höheren Gebotes per E-Mail oder SMS informiert. In der Schlussphase erfolgt die direkte Kommunikation über das Internet. Die Dauer der Versteigerung ist grundsätzlich auf einen durch das StVA TG bestimmten Zeitraum beschränkt. Das (voraussichtliche) Ende der Versteigerung wird angezeigt. Ein höchstes Gebot muss mindestens fünf Minuten bestehen. Erfolgt während dieser Zeit ein höheres Angebot, wird die Zeit ab dem zuletzt eingegangenen Gebot um weitere fünf Minuten verlängert. Es gilt die auf der Website angezeigte Systemzeit (Stunde, Minute). Das StVA TG behält sich das Recht vor, die Auktion zu verlängern oder vorzeitig abzubrechen.
Das StVA TG haftet nicht für Gebote, die durch technische Probleme nicht registriert oder akzeptiert wurden. Das gilt auch für zu spät zugestellte E-Mails oder SMS-Meldungen. Es ist verboten, Gebote unter einem falschen Namen zu tätigen, selbst wenn das System diese akzeptiert hat. Der für die ersteigerte Kontrollschildnummer verbindliche Nutzungsvertrag, welcher eine Schuldanerkennung im Sinne eines Rechtsöffnungstitels darstellt, kommt zum Zeitpunkt der elektronischen Schliessung der Auktion zustande.
Die bietende Person verpflichtet sich mit ihrem Gebot, die in der Auktion dargestellte Kontrollschildnummer zu den genannten Konditionen und zum gebotenen Preis zu übernehmen, falls sie bei Auktionsende den Zuschlag erhält. Beim Zuschlag der ersteigerten Kontrollschildnummer werden der meistbietenden Person per E-Mail eine Bestätigung (Zuschlagsmail) über die Registrierungsangaben, die Kontrollschildnummer, den zu bezahlenden Preis und weitere Informationen für den Kontrollschild-Bezug bzw. Kontrollschild-Umtausch zugesandt. Das Zuschlagsmail ist gültiger Bezugsschein für das Kontrollschild beim StVA TG und muss deshalb ausgedruckt werden. Mit der Bezahlung des Ersteigerungsbetrages wird das Nutzungsrecht an der ersteigerten Kontrollschildnummer geltend gemacht. Die Daten beendeter Auktionen – so insbesondere Kontrollschildnummer, Verkaufspreis und Auktionsname der ersteigernden Person – sind während eines durch das StVA TG bestimmten Zeitraumes im System einsehbar. Die Ersteigernden haben keinen Anspruch auf Löschung der einzelnen Daten.
Preise
Das Nutzungsrecht an der Kontrollschildnummer wird bei Beginn der Auktion zu einem Mindestpreis angeboten. Die Erhöhung des Gebotes hat mindestens in den vorgegebenen Steigerungsschritten zu erfolgen, die auch übersprungen werden können. Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben. Die mit der Einlösung des Fahrzeuges verbundenen Gebühren (z. B. für Fahrzeugausweis und Kontrollschild/er) sind im Auktionspreis inbegriffen. Eine allfällige Deponierungsgebühr ist beim Bezug bei der Inverkehrssetzung zu entrichten.
Bezahlung und Bezug der Kontrollschilder
Die Bezahlung des Kontrollschildes hat innert 30 Tagen nach dem Zuschlag unter Angabe der Kontrollschildnummer auf das Konto CH10 0900 0000 8500 0660 1 des Strassenverkehrsamtes Thurgau, Frauenfeld oder in bar beim Bezug des Kontrollschildes zu erfolgen (gilt für Auktionen des StVA TG, für Auktionen des ABK TG vgl. "Rechtsverhältnis bei Auktionen des ABK TG"). Andernfalls wird das Kontrollschild einer nächsten Auktion zugeführt.
Checks werden nicht akzeptiert. Erfolgt keine Zahlung innert Frist, behält sich das StVA TG vor, den geschuldeten Betrag auf dem Rechtsweg einzufordern und die entstandenen Kosten der nichtbezahlenden Person weiter zu verrechnen.
Wird das Kontrollschild nicht bezogen bzw. wird auf das Nutzungsrecht verzichtet, ist – unabhängig weiterer rechtlicher Schritte – ein Unkostenbeitrag von Fr. 40 als Umtriebsentschädigung unter Angabe der Kontrollschildnummer auf das Konto CH10 0900 0000 8500 0660 1 des Strassenverkehrsamtes Thurgau, Frauenfeld einzuzahlen.
Es werden keine Rechnungen erstellt.
Das Kontrollschild kann auch unmittelbar nach der Bezahlung auf den Namen der ersteigernden Person deponiert werden. Eine Übertragung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter als der ersteigernden Person erfolgt bei der erstmaligen Eintragung kostenlos.
Bei Nichtbezahlung des Steigerungsbetrags eines Kontrollschildes oder der Umtriebsentschädigung wird die ersteigernde Person von der Kontrollschild-Auktion ausgeschlossen. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
Die Kontrollschildnummer bleibt während eines Jahres, gerechnet ab Datum der Ersteigerung, für die ersteigernde Person reserviert, sofern der Auktionspreis bezahlt worden ist. Anschliessend wird es, sofern die Reservationsfrist nicht verlängert wird, freigesetzt und einer nächsten Auktion zugeführt. Der bezahlte Auktionspreis wird nicht zurückerstattet. Der Bezug der Kontrollschilder wird verweigert, wenn seitens des StVA TG rechtliche Inkasso-Massnahmen hängig sind. Das StVA TG behält sich vor, die Kontrollschildnummern freizusetzen.
Die Ausgabe der Kontrollschilder erfolgt unter Vorweisung des Bezugsscheines (ausgedrucktes Zuschlagsmail), einer Kopie des Personalausweises (ID oder Pass) oder des Führerausweises und einer Zahlungsbestätigung. Zur Einlösung eines Fahrzeugs bedarf es ausserdem eines gültigen Versicherungsnachweises (dieser wird von der Versicherung elektronisch hinterlegt) und der entsprechenden Fahrzeugpapiere (Fahrzeugausweis und/oder Prüfungsbericht). Juristische Personen bzw. ausländische Staatsangehörige, welche zum ersten Mal ein Fahrzeug einlösen, müssen zudem einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine Kopie des Ausländerausweises vorweisen. Ohne Einlösung auf ein Fahrzeug werden die Kontrollschilder nicht physisch abgegeben.
Hinweise zur Fahrzeugeinlösung finden Sie auf www.stva.tg.ch.
Die ersteigerten Kontrollschilder werden im gewünschten Format neu angefertigt und können frühestens nach einer Woche ab Auktionsende bezogen werden. Wird der Bezugsort Amriswil gewünscht, ist dies dem StVA TG rechtzeitig mitzuteilen.
Deponierung
Deponierte Kontrollschilder bleiben für ein Jahr reserviert. Mit der Bezahlung der jeweils mit einer "Proforma-Rechnung" verrechneten Gebühr wird die Deponierungsfrist um ein weiteres Jahr verlängert. Bei Nichtbezahlung dieser Gebühr ("Proforma-Rechnung") erlischt die Reservationsfrist wie auch das erworbene Nutzungsrecht und die Kontrollschildnummer wird wieder für den Erwerb durch Dritte frei. Der bezahlte Auktionspreis wird nicht zurückerstattet. Weitere Hinweise zur Depotverlängerung finden Sie auf www.stva.tg.ch.
Verlust der Kontrollschilder
Verlorene oder gestohlene Kontrollschilder werden polizeilich ausgeschrieben und gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf gleichwertigen Ersatz oder Rückerstattung des bezahlten Betrages. Die Kontrollschildnummer bleibt jedoch für die Halterin oder den Halter reserviert. Nach Auffinden der Kontrollschilder bzw. nach Ablauf der Ausschreibungsfrist besteht ein Anrecht auf Wiederzuteilung der Kontrollschildnummer. Weitere Hinweise finden Sie auf www.stva.tg.ch.
Vertraulichkeit und korrekte Verwendung
Meldungen, Informationen und Gebote im elektronischen System entbinden die benützenden Personen nicht von der Sicherstellung der eigenen, individuellen Datensicherheits- und Datenschutzmassnahmen sowie Geheimhaltungspflichten.
Zur Vermeidung von Missbräuchen sind die für die Benutzung des elektronischen Systems erforderlichen Registrierdaten vertraulich zu behandeln und es ist Sorge zu tragen, dass keine unberechtigte Dritte Kenntnis davon erhalten. Mitarbeitende oder beauftragte Personen sind entsprechend anzuweisen. Für die Folgen missbräuchlicher Verwendung von Registrierdaten haftet die betroffene Person, sofern sie nicht nachweist, dass sie die nötige Sorgfalt im Umgang mit den Registrierdaten angewendet und in ihrem Auftrag handelnde Dritte entsprechend instruiert hat.
Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, das elektronische System sachgerecht und nicht missbräuchlich zu verwenden. Die unkorrekte oder missbräuchliche Verwendung des Systems wird mit geeigneten Mitteln untersucht und rechtlich verfolgt. Es ist untersagt, durch die Verwendung mehrerer auktion.tg-Konten oder im Zusammenwirken mit Konten Dritter (z. B. im gleichen Haushalt wohnenden Personen oder Familienangehörigen) die Preise zu manipulieren. Der Zugriff auf das elektronische System kann bei missbräuchlicher oder unkorrekter Nutzung sowie aus anderen wichtigen Gründen, insbesondere bei Missachtung der AGB, vorübergehend oder dauernd gesperrt werden.
Datenaufzeichnung
Benutzerinnen und Benutzer räumen dem StVA TG das uneingeschränkte Recht ein, sämtliche übermittelten Daten sowie sämtliche Bewegungen bei der Nutzung des Systems aufzuzeichnen, zu speichern und im Bedarfsfall für Abklärungen beizuziehen.
Haftungsausschluss
Die Benutzung des elektronischen Systems ist freiwillig. Das StVA TG schliesst deshalb jegliche Haftung für Schäden aus dessen Benutzung aus. Von der Haftung ausgenommen sind insbesondere Schäden
- durch Nichtfunktionieren des Systems wie Unterbruch, Abschaltung oder Sperrung, auch wenn das StVA TG dies bewusst herbeigeführt hat (z.B. Neustart der Systeme);
- durch Sperrung des Zugriffs;
- durch Handlungen Dritter während der Datenübermittlung wie Einsichtnahme, Übernahme, Kopieren, Weiterleitung, Verwendung, Speicherung, Verwertung, Veröffentlichung, Verzögerung, Unterbrechung, Abänderung, Beschädigung oder Vernichtung der Daten;
- durch technisch bedingte Einwirkungen auf die Datenübermittlung wie insbesondere solche, welche die Datenübermittlung unterbrechen, verzögern oder verhindern oder Daten abändern oder zerstören;
- durch Viren oder andere schädigende Programme (Trojaner usw.), welche bei Gelegenheit der Datenübermittlung zur Benutzerin oder zum Benutzer gelangen;
- durch Nichterkennen von Legitimationsmängeln oder von Fälschungen;
- durch Missbrauch Dritter.
Vorbehalten bleibt die gesetzliche Haftung des Amtes für Grobfahrlässigkeit und Absicht sowie aus dem Produktehaftpflichtgesetz.
Rechtsverhältnis (Freihandverkauf) bei Auktionen des ABK TG
Die Ersteigerung eines Kontrollschildes aus einer Auktion des ABK TG begründet ein Rechtsverhältnis zwischen dem ABK TG und der natürlichen oder juristischen Person, welche das höchste Gebot abgegeben hat.
Die Bezahlung des Kontrollschildes hat in diesem Fall innert 30 Tagen direkt an das zuständige Bezirksbetreibungs- respektive Konkursamt zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht innert Frist, so wird die höchstbietende Person gemahnt. Geht der Steigerungsbetrag auch nach dieser Mahnung nicht ein, so behält sich das ABK TG vor, das Kontrollschild einer weiteren Auktion zuzuführen. Für einen allfälligen Ausfall zuzüglich weiterer Kosten haftet die Ersteigerin respektive der Ersteigerer.
Aus betreibungs- und konkursrechtlichen Gründen stellt das zuständige Bezirksbetreibungs- respektive Konkursamt nach Erhalt des Steigerungsbetrages der Höchstbietenden respektive dem Höchstbietenden eine Freihandverkaufsverfügung (Art. 130 SchKG resp. Art. 256 Abs. 1 SchKG) aus. Gleichzeitig erfolgt die Kontrollschildabtretung mittels Formular, welches für den Bezug des Kontrollschildes beim StVA TG benötigt wird.
Fällt während der Auktion ein betreffendes Verfahren dahin, so fällt auch die Auktion dahin. Die Bieter haben keinen Anspruch, dass ihre abgegebene und verbindliche Kaufofferte angenommen wird.
Die Bearbeitungsgebühr des StVA TG ist nicht im Auktionspreis inbegriffen und wird direkt durch das StVA TG bei der höchstbietenden Person erhoben.
Schlussbestimmungen
Jede Auktion, einschliesslich aller vertraglichen und ausservertraglichen Rechtsbeziehungen, die sich aus dieser Auktion ergeben, unterliegt dem Schweizerischen Recht.
Der Gerichtsstand ist Frauenfeld.
Hinsichtlich der Zulassung gilt die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV / SR 741.51). Es wird insbesondere auf die Art. 81 und 87 Abs. 1 VZV betreffend Annullierung des Fahrzeugausweises und Schilderabgabe verwiesen. Die Kontrollschilder bleiben Eigentum der Behörde (Art. 87 Abs. 5 VZV). Die Halterin bzw. der Halter sind nicht berechtigt, selbständig darüber zu verfügen.
Das Strassenverkehrsamt Thurgau behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen; in diesem Fall sind auf noch hängige Aufträge die alten Bestimmungen anwendbar. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder ungültig werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
Frauenfeld, 01.07.2023